Kunststoffrecycling

PFAS in Lebensmittelverpackungen: Was am 12. August genau verboten wurde

Seit dem 12. August 2026 gelten drei PFAS-Schwellenwerte für Lebensmittelverpackungen. Sie messen den Gehalt statt der Migration und erfassen auch nicht absichtlich zugesetzte Stoffe.

PFAS in Lebensmittelverpackungen: Was am 12. August genau verboten wurde

Das meiste, was die Verpackungsverordnung von der Branche verlangt, greift erst 2030. Ein Teil davon gilt seit dem 12. August 2026 und verändert Spezifikationen sofort. Seit diesem Datum dürfen Lebensmittelverpackungen nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oberhalb von drei getrennten Schwellenwerten enthalten. Die Grenzwerte beziehen sich auf den Gehalt in der Verpackung, nicht auf die Migration in das Lebensmittel, und sie erfassen auch PFAS, die niemand absichtlich zugesetzt hat. Genau diese Kombination macht die Beschränkung schwerer erfüllbar, als ihr kurzer Text vermuten lässt.

Drei Grenzwerte, nicht einer

Die Beschränkung arbeitet mit drei Schwellenwerten, die nebeneinander gelten. Eine Verpackung fällt durch, sobald sie einen davon überschreitet.

GrenzwertGilt fürMethode
25 ppbEinzelne PFAS-SubstanzZielgerichtete Analytik, polymere PFAS ausgenommen
250 ppbSumme der PFASZielgerichtete Analytik, polymere PFAS ausgenommen
50 ppmPFAS insgesamtEinschließlich polymerer PFAS

Der Abstand zwischen dem zweiten und dem dritten Wert lohnt zweimaliges Lesen. Zielgerichtete Analytik sucht nach benannten Substanzen aus einer definierten Liste. Der Gesamtwert von 50 ppm kennt keine Liste und nimmt Polymere nicht aus. Ein Material kann im zielgerichteten Screening deutlich unter 250 ppb liegen und beim Gesamtfluor trotzdem durchfallen.

Gehalt statt Migration

Lebensmittelkontaktrecht fragt üblicherweise, wie viel einer Substanz im Lebensmittel ankommt. Diese Beschränkung fragt, wie viel in der Verpackung steckt. Eine Beschichtung, die ihre Fluorchemikalien fest genug bindet, um einen Migrationstest zu bestehen, ist trotzdem nicht konform, wenn die Konzentration im Material über dem Grenzwert liegt.

Erfasst sind auch Stoffe, die ohne Entscheidung eines Beteiligten hineingelangt sind: Prozesshilfsmittel, Rückstände aus Anlagen, Verschleppung aus einem Rezyklat-Einsatz. Eine Lieferantenerklärung, dass keine PFAS zugesetzt wurden, ist kein Konformitätsnachweis. Sie beantwortet eine Frage, die die Verordnung nicht gestellt hat.

Die Messlücke, die die Kommission einräumt

In ihren Leitlinien vom 5. Juni 2026 hat die Kommission festgehalten, dass es auf EU-Ebene keine harmonisierte Methode zur Bestimmung von PFAS in Lebensmittelverpackungen gibt, und den Behörden ein stufenweises Vorgehen bei der Durchsetzung ab dem 12. August empfohlen.

Das ist eine ungewöhnliche Lage: ein verbindlicher Zahlenwert ohne vereinbartes Verfahren, um seine Überschreitung festzustellen. Praktisch folgt daraus zweierlei. Die Durchsetzung wird sich in den ersten Monaten eher auf Screening als auf vollständige Quantifizierung stützen, typischerweise Gesamtfluor als erster Filter und zielgerichtete Analytik dort, wo das Screening dazu Anlass gibt. Und ein Laborergebnis ist nur so belastbar wie die Methode dahinter, weshalb bei jeder Beauftragung festgehalten werden sollte, welche Methode und welche Referenz verwendet wurden. Eine Behörde muss eine Zahl ohne diese Angaben nicht akzeptieren.

Die fehlende harmonisierte Methode ist ein Grund, mehr zu dokumentieren, nicht weniger. Eine Schonfrist ist sie nicht.

Warum das Recycler trifft, nicht nur Verarbeiter

Wer Rezyklat in Lebensmittelanwendungen verkauft, erbt alles, was im Eingangsstrom steckte. Fluorchemikalien, die als Fettbarriere in der Verpackung von heute dienen und morgen zum Einsatzstoff werden, melden sich am Ballen nicht von selbst, und mechanisches Recycling entfernt sie nicht.

Das verweist auf Inputkontrolle statt Outputprüfung. Zu wissen, welche Verpackungsformate ein Strom enthält, ist günstiger als jede Charge des Materials zu analysieren, das am Ende herauskommt, und es ist der einzige Ansatz, der sich skalieren lässt. Zugleich verschärft es eine bestehende kommerzielle Trennung: lebensmittelechtes rPET trägt schon heute eine Dokumentationslast, die technische Qualitäten nicht kennen, und diese Beschränkung legt noch etwas darauf.

Der weitere PPWR-Kalender samt der Rezyklatquoten ab dem 1. Januar 2030 steht in unserer Einordnung zu den ersten zwei Wochen der Verordnung. Die PFAS-Beschränkung ist der einzige Teil davon, der eine Spezifikation schon in diesem Jahr verändert.

Häufige Fragen

Gilt die PFAS-Beschränkung für alle Verpackungen oder nur für Lebensmittelverpackungen?

Die seit dem 12. August 2026 geltenden Grenzwerte betreffen Verpackungen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind. Andere Verpackungen fallen unter andere Teile der Verordnung und unter gesondertes Chemikalienrecht.

Reicht eine Lieferantenerklärung, dass keine PFAS zugesetzt wurden?

Nein. Die Beschränkung erfasst absichtlich und unabsichtlich zugesetzte PFAS. Eine Erklärung zur absichtlichen Zugabe belegt daher keine Konformität. Nötig sind analytische Nachweise oder eine dokumentierte Inputkontrolle.

Welcher Grenzwert wird in der Praxis am ehesten überschritten?

Der Gesamtwert von 50 ppm, weil er polymere PFAS einschließt und nicht von einer Liste benannter Substanzen abhängt. Material kann ein zielgerichtetes Screening bestehen und ihn dennoch überschreiten.

Verzögert die fehlende harmonisierte Methode die Durchsetzung?

Nein. Die Grenzwerte gelten seit dem 12. August 2026. Die Kommission hat ein stufenweises Vorgehen empfohlen, was die Art der behördlichen Prüfung betrifft, nicht das Bestehen der Pflicht.

Was bedeutet das für Rezyklat in Lebensmittelverpackungen?

Recycler erben die Fluorchemikalien aus dem Eingangsstrom, und mechanisches Recycling entfernt sie nicht. Konformität hängt deshalb davon ab, welche Verpackungsformate überhaupt in den Strom gelangen.

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Robert Karbowy
Geschrieben von

Head of Quality, Plastic Trader
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